Freiberufler oder Selbstständig – das ist der Unterschied

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Der Schritt in eine Selbstständigkeit verspricht Freiheit und Flexibilität. Aus diesem Grund ist er für viele junge Menschen besonders attraktiv. Als Selbstständiger kann man mit flexiblen Arbeitszeiten und sogar aus dem Ausland arbeiten. Eine Selbstständigkeit kann allerdings in unterschiedlichen Formen ausgeführt werden. Die Begriffe Freiberufler, Selbstständiger und Freelancer werden oft vermischt, obwohl sie nicht dieselbe Bedeutung haben. Sie unterscheiden sich durch den Inhalt der Tätigkeit, die rechtlichen Aspekte und steuerliche Betrachtung.

So wird die Selbstständigkeit definiert

Grundsätzlich spricht man von einer Selbstständigkeit, wenn eine Person ihre Tätigkeit auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko ausführt. Eine selbstständige Tätigkeit ist unabhängig von einem Arbeitgeber. Auch sollten Selbstständige nicht nur mit einem Auftraggeber arbeiten, um nicht nur von diesem abhängig zu sein. Außerdem gerät man in so einem Fall auch schnell in den Verdacht der Scheinselbstständigkeit. Rechtlich eingeteilt werden Selbstständige in Freiberufler und Gewerbetreibende. Dies ist unabhängig von der Rechtsform des Unternehmens. Selbstständige sind nicht immer Einzelunternehmer und können auch Mitarbeiter beschäftigen. Meist sind Freiberufler oder Freelancer aber allein tätig.

So unterscheiden sich Freiberufler und Gewerbetreibende

Die Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit kann nur durch eine selbstständige Tätigkeit in einem der freien Berufe erfolgen. Man spricht dabei von Katalogberufen. Zu ihnen gehören künstlerische, schriftstellerische, wissenschaftliche, erzieherische und unterrichtende Berufe. Darunter fallen beispielsweise auch Architekten, Ingenieure, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Anwälte, Notare, Ärzte und Heilpraktiker. Die freiberufliche Tätigkeit hat die Eigenschaft, dass weder Waren getauscht noch etwas hergestellt wird. Eine freiberufliche Tätigkeit muss vom Finanzamt festgestellt werden, wenn sie angemeldet wird. Dieses vergibt auch eine neue Steuernummer an den Freiberufler.

Im Gegensatz dazu wird als gewerbliche Tätigkeit jede wirtschaftliche Tätigkeit auf eigene Verantwortung und Rechnung eingestuft. Ein Gewerbe dient auch der Herstellung oder dem Verkauf von Waren. Es wird mit einer klaren Gewinnerzielungsabsicht ausgeführt. Der Beruf des Gewerbetreibenden spielt dabei keine Rolle. Jedes Gewerbe muss beim örtlichen Gewerbeamt angemeldet werden, um einen Gewerbeschein zu erhalten. Es unterliegt der Gewerbeordnung. Zusätzlich muss das Gewerbe auch beim Finanzamt angemeldet werden.

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Der Unterschied zum Freelancer

Zusätzlich zu Freiberuflern und Gewerbetreibenden gibt es noch freie Mitarbeiter. Ihre Tätigkeit ist nicht immer ganz klar abgegrenzt. Freelancer werden in der Regel von verschiedenen Unternehmen projektbezogen und zeitlich begrenzt angestellt. Sie gelten trotzdem als Selbstständige, da sie ihre Tätigkeit eigenverantwortlich und unabhängig ausführen. Im Gegensatz zu Freiberuflern sind Freelancer in sehr vielen Branchen tätig. Sie arbeiten etwa in der Mediengestaltung, Softwareentwicklung, Beratung oder im Marketing. Die Anstellung von freien Mitarbeitern erfolgt über Dienst- oder Werkverträge. Sie haben für Unternehmen den Vorteil, dass keine Lohnnebenkosten gezahlt werden müssen und der administrative Aufwand gering ist.

Steuerrechtliche Unterschiede zwischen Freelancern, Freiberuflern und Gewerbetreibenden

Freelancer können als Freiberufler oder Gewerbetreibende tätig sein. Daher werden sie steuerlich nicht separat betrachtet. Der große Vorteil der freien Berufe ist, dass bei ihnen die Gewerbesteuer vollständig entfällt. Selbstständige mit einem Gewerbe müssen diese abführen. Zusätzlich sind Freiberufler nicht zu einer doppelten Buchführung verpflichtet. Sie können ihre Gewinne mit einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln. Diese erfordert keine buchhalterischen Kenntnisse und ist damit sehr einfach.

Trifft die Kleinunternehmerregelung nicht zu müssen Gewerbetreibende eine doppelte Buchführung vorweisen. Die Kleinunternehmerregelung hat außerdem den Vorteil, dass keine Umsatzsteuer abgeführt werden muss. Muss Umsatzsteuer abgeführt werden, werden auch Vorauszahlungen notwendig. Die Kleinunternehmerregelung kann bis zu einer festgelegten Umsatzgrenze in Anspruch genommen werden. Dies ist für Freelancer, Freiberufler und Gewerbetreibende möglich. Manche Selbstständige entscheiden sich aber auch bewusst gegen diese Regelung.

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