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Als ständiger Begleiter im Alltag ist das Smartphone beinahe unverzichtbar geworden. Gerade hierdurch fallen die Belastungen an die verwendeten Materialien besonders hoch aus. Ein Defekt tritt entsprechend häufig auf. Um den finanziellen Schaden auszugleichen, kommt in vielen Fällen die Haftpflichtversicherung ins Gespräch. Soll diese den Schaden regulieren, sind jedoch unterschiedliche Aspekte und Gegebenheiten zu beachten.
In diesen Fällen ist die Haftpflichtversicherung der richtige Ansprechpartner
Nicht immer ist das defekte Smartphone ein Fall für die Haftpflichtversicherung, was auch viele Verbraucher bei einem aufgetretenen Schaden immer wieder feststellen müssen. Dies gilt vor allem dann, wenn es sich um das eigene Gerät handelt und der Schaden auf das eigene Verhalten zurückzuführen ist. Wer das Smartphone also im Eifer des Gefechts fallen ließ, kann sich nicht auf die Unterstützung durch die Haftpflichtversicherung berufen.
Zudem kommt es immer darauf an, wer das Smartphone beschädigt hat. Die Person, die für den Schaden verantwortlich ist, sollte ihre Haftpflichtversicherung informieren. Allerdings gilt natürlich auch hier, dass es sich nicht um das eigene Smartphone, sondern um das Handy einer anderen Person handeln muss.
So erfolgt die Schadenregulierung durch die Haftpflichtversicherung
Welche Art von Schäden am jeweiligen Handy auftritt, ist für die Übernahme der Regulierung durch die Haftpflichtversicherung eher nebensächlich. Somit sind alle klassischen Defekte am Handy abgesichert, also beispielsweise Schäden durch Flüssigkeit, der klassische Displayschaden oder auch Defekte, die aus einer falschen Bedienung des Geräts resultieren. Ausgeschlossen sind hierbei alle Schäden, die absichtlich herbeigeführt oder aber selbst verursacht wurden.
Wenn der Schaden dann von der Versicherung übernommen wird, stehen prinzipiell zwei Möglichkeiten für den finanziellen Ausgleich zur Verfügung. Eine Variante ist die Reparatur des Endgeräts. Entsprechende Dienstleister, beispielsweise der Berliner Haftpflichtschaden-Reparatur-Service Pankow, übernehmen dann die Reparatur, bringen das Gerät wieder zum Laufen und die Haftpflichtversicherung der jeweiligen Person übernimmt die hierbei anfallenden Kosten. Alternativ übernimmt die Versicherung die Kosten für die Wiederbeschaffung des Geräts, falls beispielsweise eine Reparatur nicht mehr möglich ist. Hierbei gilt jedoch zu beachten, dass die finanzielle Entschädigung lediglich dem Zeitwert des alten Handys entspricht. Gerade bei älteren Geräten fällt die überwiesene Summe also häufig deutlich geringer aus als angenommen.
Auch die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung muss bei der Übernahme des Schadens durch die Versicherung immer beachtet werden. Dies bedeutet, dass der Verursacher des Schadens die vereinbarte Summe bei der Reparatur oder bei der Wiederbeschaffung aufbringen muss. In vielen Fällen liegt die Selbstbeteiligung bei 150 Euro, diesen Teil übernimmt die Haftpflichtversicherung also nicht.
Unterschiede zur Hausratversicherung und weitere wichtige Fakten
Die Haftpflichtversicherung übernimmt den Schaden immer dann, wenn es sich um das Handy einer anderen Person handelt. Bei einem Defekt am eigenen Gerät springt diese also nicht ein. Dies unterscheidet die Tarife bereits im Wesentlichen von den Angeboten einer Hausratversicherung. Bei dieser speziellen Versicherung, die in jedem Haushalt zu finden sein sollte, ist eine spezielle Klausel für den Versicherungsschutz rund um das Smartphone oder weitere elektronischer Geräte möglich. Der Aufpreis ist meist gering und kann sich gerade bei einem teuren Endgerät definitiv lohnen. Hier übernimmt die Versicherung die anfallenden Kosten für die Reparatur oder die Kosten der Wiederbeschaffung. Alternativ lässt sich bei vielen Versicherungen eine spezielle Handyversicherung abschließen, die in vielen Fällen sogar selbst verursachte Schäden ohne großen Aufwand übernimmt. Die Kosten hierfür sind allerdings häufig sehr hoch und eine entsprechende Variante lohnt sich deshalb in vielen Fällen eher weniger.
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